EQJ - Betriebliche Einstiegsqualifizierungen

Das Einstiegsqualifizierungsjahr ist ein Angebot für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden. Es dient als Brücke in die Berufsausbildung. Man kann das EQJ mit einem Praktikum vergleichen, nur dass es klarere gesetzliche Regelungen gibt.

Die wichtigste Bedingung ist, dass der Kandidat beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet ist und keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem darf der Kandidat noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, muss unter 25 Jahre alt sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Ein EQJ kann nur von der Arbeitsagentur gefördert werden, wenn ein schriftlicher EQJ Vertrag vorliegt! Wie bei normalen Auszubildenden, muss der Vertrag bei der zuständigen Stelle gemeldet werden, also zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Beim EQJ gelten die grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts für die Kandidaten und es gelten sehr ähnliche Rechte wie bei allen Azubis.

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